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Tabakpolitik

Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabakkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.

Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch als ungenügend eingeschätzt, auch weil verschiedene Tabakprodukte unterschiedlich behandelt werden. Daher ist ein neues Tabakproduktegesetz in Vorbereitung, das voraussichtlich 2024 in Kraft tritt. Es soll alle Tabakprodukte inklusive E-Zigaretten in einem Gesetz regeln und ein schweizweit einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren einführen. Ebenfalls soll es Änderungen bei der Werbung geben.

Produktion und Verkauf

Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind in der Tabakverordnung geregelt. Ein neues Tabakproduktegesetz soll diese Verordnung ablösen. Das Inkrafttreten ist nicht vor 2024 zu erwarten.

Jugendschutz

Abgesehen vom Verbot von Werbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, gibt es auf nationaler Ebene keine spezifischen Regelungen zum Jugendschutz. Mit Ausnahme von zwei Kantonen (Appenzell Innerrhoden und Schwyz) haben jedoch alle Kantone Einschränkungen bei der Abgabe von Tabakprodukten eingeführt, das Abgabealter liegt bei 16 oder 18 Jahren. In manchen Kantonen wurde das Mindestalter für eine Abgabe auf E-Zigaretten ausgeweitet.

In verschiedenen Kantonen werden ebenfalls Testkäufe von Tabakprodukten zur Kontrolle der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen durchgeführt. Im neuen Tabakproduktegesetz wird die Abgabe von Tabakerzeugnissen und von E-Zigaretten an Minderjährige verboten sein.

Passivrauchen

Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. So bleiben beispielweise Fumoirs unbedient oder der Passivrauchschutz umfasst auch E-Zigaretten.

Werbung

In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Zahlreiche Kantone haben weitergehende Regelungen in den Bereichen Plakatwerbung, Kinowerbung und Sponsoring von Kulturveranstaltungen ausgearbeitet. Snus wird seit seiner Zulassung im Jahr 2019 beworben. Schnupftabak wird wenig beworben, da es keine grossen Unternehmen auf dem Markt gibt. E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabakverordnung, daher ist die Werbung erlaubt. Bereits ist in einigen Kantonen Werbung für E-Zigaretten ebenfalls eingeschränkt.

Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das neue Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2025 in Kraft treten.

Besteuerung

In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.

Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 0,56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten werden bisher nur mit der Mehrwertsteuer besteuert.

Relevante Gesetze und weitere Informationen

Informationen und Publikationen

Beratende Kommissionen des Bundesrats

Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.

Suchtpolitische Plattform

Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.

News zum Thema Tabakpolitik

Waadt verbietet den Verkauf von Puffs und elektronischen Zigaretten an Minderjährige

Ab dem 15. Juli 2024 wird der Verkauf von Vapes (elektronische Zigaretten und Puffs) an Minderjährige im Kanton Waadt verboten. Werbung an öffentlichen Orten oder Veranstaltungen, die für Jugendliche zugänglich sind, sind ebenso verboten wie der Konsum in geschlossenen Innenräumen.

Webinar: «Rauchstopp / Früherkennung Lungenkrebs» frei zugänglich

Das Webinar zum Thema «Wie man die Sterblichkeit bei Lungenkrebs reduzieren kann, und wie die Krebsliga beim Rauchstopp hilft» ist frei zugänglich. Das Webinar wurde aufgezeichnet und kann auf der Webseite der Krebsliga, zusammen mit wichtigen Informationen zum Thema, eingesehen werden.

Schweiz: Aktuelle Zahlen zu Tabak und Nikotin

Im Jahr 2022 rauchten 24% der Bevölkerung ab 15 Jahren. Damit ist der Anteil der Raucher:innen seit der letzten Erhebung 2017 um 3 Prozentpunkte zurückgegangen – dies, nachdem er vorher lange Zeit stabil geblieben war. Am deutlichsten abgenommen hat die Raucherquote bei den Personen mit Tertiärausbildung. Der Anteil der stark rauchenden Personen (ab 20 Zigaretten pro Tag) hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als halbiert. Neuartige Tabakprodukte oder E-Zigaretten allerdings sind vor allem bei jüngeren Personen beliebt und werden vermehrt konsumiert.

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